MK-United GbR · Stand: Juni 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der MK-United GbR (nachfolgend „Auftragnehmer") gelten für alle Verträge über Beratungsleistungen, IT-Strategie, Digitalisierungsprojekte und sonstige Dienstleistungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber (gemeinsam „Parteien") geschlossen werden.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein schriftliches Angebot des Auftragnehmers innerhalb der darin genannten Annahmefrist schriftlich annimmt oder wenn beide Parteien einen gesonderten schriftlichen Vertrag unterzeichnet haben.
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
(1) Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder dem gesonderten Vertrag.
(2) Der Auftragnehmer schuldet keine bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisse oder Erfolge, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die Beratungsleistungen sind Dienstleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB.
(3) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Zusatzleistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden gesondert vergütet.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer oder freie Mitarbeiter einzusetzen, bleibt jedoch Vertragspartner des Auftraggebers.
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der befugt ist, verbindliche Entscheidungen im Rahmen des Projekts zu treffen.
(3) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Mehraufwand, der dem Auftragnehmer dadurch entsteht, wird zusätzlich vergütet.
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder dem gesonderten Vertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht abweichend vereinbart.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(4) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
(5) Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat ist der Auftragnehmer berechtigt, monatliche Abschlagsrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt zu stellen.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Als vertraulich gelten alle Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus dem Kontext ergibt, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Prozesse, Methoden und strategische Planungen.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind, von der empfangenden Partei nachweislich bereits bekannt waren oder von einem Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht mitgeteilt wurden.
(4) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von drei Jahren fort.
(1) Alle vom Auftragnehmer erstellten Arbeitsergebnisse (Konzepte, Studien, Berichte, Software, Dokumentationen etc.) unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers.
(2) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Zweck.
(3) Der Auftragnehmer darf die erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken benennen, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde.
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Betrag der vereinbarten Vergütung.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Auftragnehmers.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Beratungsergebnisse, die auf unvollständigen oder unrichtigen Informationen des Auftraggebers beruhen.
(1) Projektverträge beginnen mit Vertragsschluss und enden mit Abnahme der vereinbarten Leistungen.
(2) Dauerschuldverhältnisse (z. B. Retainer-Verträge) können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wesentlichem Zahlungsverzug des Auftraggebers oder bei erheblicher Verletzung vertraglicher Pflichten durch eine der Parteien.
(4) Bei Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen anteilig zu vergüten.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Stand: Juni 2026 · MK-United GbR · Münchbuschweg 34b · 67069 Ludwigshafen am Rhein